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   VG Berlin, 18.01.2012 - 3 K 280.10   

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VG Berlin, 18.01.2012 - 3 K 280.10 (https://dejure.org/2012,3302)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.01.2012 - 3 K 280.10 (https://dejure.org/2012,3302)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 3 K 280.10 (https://dejure.org/2012,3302)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2012 - 3 K 280.10
    Der in der Rechtsprechung trotz Bestehens der Wiederholungsprüfung angenommene, für das berufliche Fortkommen hinderliche Repetentenstatus bezieht sich vor allem auf nicht bestandene berufsqualifizierende Berufsabschlussprüfungen, zu denen auch die Abiturprüfung gehört (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1991 - C 36.90 -, BVerwGE 88, 111).

    Aus der fortbestehenden Beschwer folgt sein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des negativen Prüfungsbescheides (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 50.03

    Prüfungsentscheidung; Einzelnote; Wiederholungsprüfung;

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2012 - 3 K 280.10
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass trotz bestandener Wiederholungsprüfung ein Rechtsschutzbedürfnis an der Fortführung einer gegen die nicht bestandene Prüfung erhobenen Klage jedenfalls dann nicht verneint werden kann, wenn sich die negative Entscheidung mit dem darauf fußenden negativen Prüfungsergebnis auf das berufliche Fortkommen des Prüflings ungünstig auswirken kann (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2005 - 1 WB 50.03 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 2484/93

    Prüfungsrecht: zur Voreingenommenheit eines Lehrers

    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2012 - 3 K 280.10
    Im Übrigen kann darauf verwiesen werden, dass nach der Rechtsprechung auch sehr kritische Äußerungen eines Lehrers zu Schülerleistungen und eine mehrere Monate vor einer mündlichen Abschlussprüfung abgegebene negative Erfolgsprognose nicht ohne weiteres die Annahme einer Voreingenommenheit rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 1994 - 9 S 2484/93 -).
  • OVG Berlin, 10.10.1985 - 3 B 54.84
    Auszug aus VG Berlin, 18.01.2012 - 3 K 280.10
    Selbst wenn die Fachlehrerin einen zuvor anders lautenden Notenvorschlag im Rahmen des pädagogischen Meinungsaustauschs in der Zeugniskonferenz geändert haben sollte, ergäbe sich daraus kein Anlass zu der Annahme, die Notengebung beruhe auf Voreingenommenheit oder auf unsachlichen Erwägungen (vgl. Urteil des OVG Berlin vom 10. Oktober 1985 - 3 B 54.84 -, SPE 400 Nr. 30).
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